
Ein Angebot für Kinder, Jugendliche und deren Familien
Fachliche Leitlinien

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Teilhabe
Der Besuch von Schule und KiTa gehört zur Teilhabe am Leben. Die Schulbildung unterstützt die Entwicklung behinderter und nicht behinderter Kinder zu handlungsfähigen, kompetenten, sozialen und verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft. Eine elementare Schulbildung zählt zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Kinder dürfen nicht wegen ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Mit der Unterzeichnung der UN Konvention wird dieses Ziel auch von der Bundesregierung verfolgt.
Schul- bzw. KiTa-Begleitung kann für Kinder und Jugendliche, die von einer Behinderung bedroht sind, eine Form der Hilfeleistung sein, durch die diese Teilhabe erst ermöglicht wird.
Übergeordnetes Ziel ist die Integration des Kindes oder Jugendlichen und seine Verselbstständigung im schulischen und sozialen Kontext. Die Arbeit des Integrationshelfers orientiert sich an den individuellen Ressourcen, Möglichkeiten und besonderen Bedürfnissen des Kindes bzw. Jugendlichen mit Behinderung und soll seinem individuellen Anspruch auf angemessene Förderung gerecht werden. Die Integrationskraft soll immer das Ziel verfolgen, sich auf Dauer überflüssig zu machen.